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   BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07   

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BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07 (https://dejure.org/2009,7725)
BVerfG, Entscheidung vom 22.07.2009 - 1 BvL 9/07 (https://dejure.org/2009,7725)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 (https://dejure.org/2009,7725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 127 SGB III mit Art 14 Abs 1 S 1 GG - Unzureichende Prüfung der tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, insbesondere der Anwendbarkeit der Übergangsregelung des § 434l Abs 1 SGB 3

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 127 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) in der Fassung des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 mit Art. 14 GG; Anforderungen an eine Vorlagebegründung durch ein Gericht für die Zulässigkeit eines Verfahrens vor dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 127 Sozialgesetzbuch Drittes Buch ( SGB III ) in der Fassung des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 mit Art. 14 GG; Anforderungen an eine Vorlagebegründung durch ein Gericht für die Zulässigkeit eines Verfahrens vor dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00

    Rentenrechtliche Neubewertung der ersten Berufsjahre durch das Wachstums- und

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Unabhängig von der Frage der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 14 Abs. 1 GG hat sich das vorlegende Gericht auch nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit wertmäßiger Verminderung von sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften mit Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. z. B. BVerfGE 100, 1 [37 f.]; - 117, 272 [293 f.]) auseinander gesetzt.
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Unabhängig von der Frage der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 14 Abs. 1 GG hat sich das vorlegende Gericht auch nicht hinreichend mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit wertmäßiger Verminderung von sozialversicherungsrechtlichen Anwartschaften mit Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. z. B. BVerfGE 100, 1 [37 f.]; - 117, 272 [293 f.]) auseinander gesetzt.
  • BVerfG, 14.03.2001 - 1 BvR 2402/97

    Verfassungsbeschwerde gegen zeitliche Begrenzung der Arbeitslosenhilfe nicht

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Insbesondere ist es nicht darauf eingegangen, dass das Bundesverfassungsgericht eine Verletzung von Art. 14 Abs. 1 GG durch die Begrenzung der Bezugsdauer von originärer Arbeitslosenhilfe verneint hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2001 - 1 BvR 2402/97 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97

    Entscheidungserheblichkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen des vorlegenden Gerichts einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so dass sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (vgl. BVerfGE 72, 91 [102]; - 78, 306 [316]; - 105, 48 [56]; stRspr).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99

    Wehrpflicht I

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genügt ein Vorlagebeschluss dem Begründungserfordernis des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG nur, wenn ihm mit hinreichender Deutlichkeit zu entnehmen ist, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der für verfassungswidrig gehaltenen Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 7, 171 [173 f.]; - 105, 61 [67] stRspr).
  • BSG, 03.06.2004 - B 11 AL 55/03 R

    Anspruch des Arbeitslosen auf Krankengeld wegen Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Der Bezug von Krankengeld lässt die Anwendung dieser Vorschrift im Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Bundesagentur für Arbeit nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts unberührt (vgl. BSGE 93, 59 [61 Rn. 8]).
  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Die Meldung als arbeitslos ist eine Tatsachenerklärung, die nicht den Gestaltungsmöglichkeiten einer Willenserklärung unterliegt, weil sie keine Willenserklärung ist (vgl. BSGE 60, 43 [45]).
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 141/88

    Entstehen des Anspruchs iS von §§ 100 , 104 Abs. 2 AFG , Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Der Entstehung des Anspruchs im Sinne von § 434 l Abs. 1 Satz 1 SGB III steht danach zum Beispiel das Ruhen des Anspruchs nicht entgegen (vgl. SG Aachen, a. a. O., Rn. 19; Voelzke, a. a. O.; Spellbrink, a. a. O.), weil das Ruhen nur bedeutet, dass Einzelansprüche während des Ruhenszeitraums nicht mit Erfolg geltend gemacht werden können und auch nicht erfüllt werden brauchen, das Stammrecht aber unberührt lässt (vgl. BSG, Urteil vom 9. August 1990 - 11 RAr 141/88 -, juris, Rn. 18).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Das Gericht muss sich mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 76, 100 [104]; - 88, 198 [201]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer der Ersten Senats vom 18. November 2008 - 1 BvL 4/08 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 18.11.2008 - 1 BvL 4/08

    Vereinbarkeit von § 622 Abs 2 S 2 BGB mit Art 3 Abs 1, Abs 3 GG - mangelnde

    Auszug aus BVerfG, 22.07.2009 - 1 BvL 9/07
    Das Gericht muss sich mit naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkten auseinandersetzen, die in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassungen berücksichtigen und auf unterschiedliche Auslegungsmöglichkeiten eingehen, soweit diese für die Entscheidungserheblichkeit von Bedeutung sein können (vgl. BVerfGE 76, 100 [104]; - 88, 198 [201]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer der Ersten Senats vom 18. November 2008 - 1 BvL 4/08 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2008 - 2 BvL 16/08 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvL 31/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 20.11.2008 - 2 BvL 16/08

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungswidrigkeit der §§ 146 Abs 3, 134 Abs 1

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 24/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BSG, 08.12.1994 - 11 RAr 41/94

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsaufhebung - Arbeitslosenhilfe

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2007 - L 1 AL 62/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvL 9/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • SG Berlin, 08.05.2007 - S 56 AL 2259/06

    Berliner Sozialgericht hat zwei Muster-Fälle in Karlsruhe zur Überprüfung

  • BSG, 19.09.1979 - 11 RA 78/78

    Übergangsgeld innerhalb der Zeit der Arbeitsunfähigkeit

  • BVerfG, 22.04.1986 - 2 BvL 6/84

    Anforderungen an eine Richtervorlage

  • SG Aachen, 26.09.2006 - S 11 AL 34/06

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 19.01.2011 - B 11 AL 137/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Darlegung

    Diese Anforderungen sind allein mit der auszugsweisen Wiedergabe von Kommentarliteratur, die sich mit dem Eigentumsschutz von Anwartschaften befasst, und der Zitierung der Beschlüsse des BVerfG vom 22.7.2009 (1 BvL 9/07 und 1 BvL 10/07 - NZS 2010, 152) , nicht erfüllt.
  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 109/07

    Unterbrechung von Widerspruchsverfahren bei zum Zeitpunkt der Eröffnung eines

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, in: Juris, Rdnr. 76; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 -, in: Juris, Rdnr. 26.
  • VG Köln, 25.01.2012 - 24 K 2145/06

    Heranziehung zu einer kommunalen Vergnügungssteuer für Spielgeräte; Vereinbarkeit

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, in: Juris, Rdnr. 76; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 -, in: Juris, Rdnr. 26.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2009 - 14 A 3281/07

    Heranziehung des Insolvenzverwalters einer ursprünglichen Steuerschuldnerin zur

    - 1 BvL 9/72 -, in: Juris, Rdnr. 76; Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 -, in: Juris, Rdnr. 26.
  • SG Berlin, 01.04.2011 - S 70 AL 3145/10

    Arbeitslosengeldgeld - Anspruchsdauer bei Wiederbewilligung - maßgebliches

    Dieses Stammrecht ist abzugrenzen von dem Zahlungsanspruch auf Arbeitslosengeld, der durch die jeweiligen Bewilligungsbescheide konkretisiert wird (BSG, Urteil v. 09. August 1990, 11 RAr 141/88, zitiert nach juris; Urteil v. 08.12.1994, 11 RAr 41/94, zitiert nach juris; Urteil v. 18.05.1995, 7 RAr 68/94, zitiert nach juris; SG Aachen, Urteil vom 26. September 2006, S 11 AL 34/06, zitiert nach juris; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse v. 22.07.2009, 1 BvL 9/07 und 1 BvL 10/07, zitiert nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.06.2012 - L 12 AL 2599/10
    Die Krankheit schließe die objektive Verfügbarkeit und damit die Arbeitslosigkeit nicht von vornherein aus (BVerfG, Beschluss vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 - Rn. 31).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - L 8 AL 102/10
    Es wird nicht erkennbar, warum er noch darüber hinausgehend zu einem "Bestandsschutz" verpflichtet gewesen sein sollte (s. zur verfassungsrechtlichen Rechtslage ausführlich BSG wie eben; die erstinstanzlich offenbar erör-terten Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 und 10/07, letzterer in NZS 2010, 152, hatten sich im Wesentlichen nur zu Zulässigkeitsanforderungen an Richtervorlagen geäußert).
  • VG Cottbus, 14.01.2011 - 1 K 277/10

    Besteuerung von Glücksspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit und Stückzahlmaßstab

    Das ist nur dann der Fall, wenn bei Ungültigkeit der Norm anders entschieden werden müsste als bei deren Gültigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Oktober 1977 - 1 BvL 9/72 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 22. Juli 2009 - 1 BvL 9/07 -, juris).
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